Literarisches & Journalistisches

AI Factories

AI Factories

30. Oktober, 2025

AI Factories leverage the supercomputing capacity of the EuroHPC Joint Undertaking to develop trustworthy cutting-edge generative AI models.

Europe to launch Eurosky to regain digital control - CADE – Civil Society Alliances for Digital Empowerment

Europe launches Eurosky to reduce tech reliance on the U.S. and boost digital sovereignty. Europe is taking steps to assert its digital independence by launching the Eurosky initiative, a government-backed project to reduce reliance on US tech giants. Eurosky seeks to build European infrastructure for social media platforms and promote digital sovereignty. The goal is to ensure that the continent’s digital space is governed by European laws, values, and rules, rather than being subject to the influence of foreign companies or governments.

Council for European Public Space – For a European Public Sphere Now!

SEE.EU is a concrete and mature new concept for the European media landscape. Our vision: a shared digital space where trustworthy news from licensed public broadcasters across Europe is accessible to everyone – multilingual, transparent, and aligned to European values and data laws. Making quality journalism available to all Europeans – in their own language, from verified sources, across borders.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art. 191

(1) Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei: - Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität; - Schutz der menschlichen Gesundheit; - umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen; - Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels. (2) Die Umweltpolitik der Union zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip. Im Hinblick hierauf umfassen die den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechenden Harmonisierungsmaßnahmen gegebenenfalls eine Schutzklausel, mit der die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, aus nicht wirtschaftlich bedingten umweltpolitischen Gründen vorläufige Maßnahmen zu treffen, die einem Kontrollverfahren der Union unterliegen. (3) Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Union - die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten; - die Umweltbedingungen in den einzelnen Regionen der Union; - die Vorteile und die Belastung aufgrund des Tätigwerdens bzw. eines Nichttätigwerdens; - die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union insgesamt sowie die ausgewogene Entwicklung ihrer Regionen. (4) Die Union und die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse mit dritten Ländern und den zuständigen internationalen Organisationen zusammen. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit der Union können Gegenstand von Abkommen zwischen dieser und den betreffenden dritten Parteien sein. Unterabsatz 1 berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in internationalen Gremien zu verhandeln und internationale Abkommen zu schließen.